Richtlinie der EU über die verpflichtende Einhaltung der Publizitätsbestimmungen des ELER (geltend für alle kofinanzierten Förderungen der EU!):

Die Publizitätsbestimmungen des BMLFUW betreffend den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (kurz: „ELER“) einzuhalten sind. In diesem Sinne habe ich die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz und auf Basis von Artikel 13, Anhang 3 (2) der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 808/2014 über die erhaltene finanzielle Unterstützung aus dem ELER zu informieren. Zusätzlich ist auf alle weiteren fördergebenden Bundes- und Landesstellen in angemessener Form hinzuweisen. Die Details dazu sind im „Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2014-2020“ auf der Homepage des Landes Salzburg unter https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/publizitaetsvorschriften_le_14-20.aspx abrufbar.

In diesem Zusammenhang wurde ich darauf hingewiesen, dass auf einer von mir für kommerzielle Zwecke genutzten Internetseite, das Vorhaben (einschließlich dessen Zielen und Ergebnissen) dem Umfang der Förderung entsprechend kurz inhaltlich darzustellen ist, falls eine Verbindung zwischen dem Zweck dieser Seite und der Unterstützung des geförderten Vorhabens besteht und zwar auch dann, wenn die Internetseite selbst nicht Gegenstand der Förderung ist. Dabei sind zumindest der Beitrag des ELERs (in Form eines Hinweises auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union) sowie alle weiteren an der Förderung beteiligten Fördergeber auf der Hauptseite („Homepage“) mittels Logoleiste anzuführen. Diese Informationen sind während der Durchführung des Vorhabens zumindest bis zur Letztzahlung der Förderung entsprechend auf der Hauptseite der Homepage zu publizieren.